ARBEITSZEIT 49
Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Häufig hat deine Gewerkschaft
in den Kollektivvertragsverhandlungen aber eine kürzere Arbeitszeit (z.B. 38,5 Wochenstunden) für dich
ausgehandelt.
Bevor du 18 Jahre bist, darfst du grundsätzlich auch nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden
wöchentlich arbeiten. Davon gibt es allerdings Ausnahmen.
Ab 18 darfst du Überstunden machen. Für diese Überstunden musst du den Facharbeiterlohn bzw. das
Angestelltengehalt bekommen (außer du hast Zeitausgleich zugestimmt, dann gibt’s 1,5 Stunden Zeitausgleich
für jede Überstunde).
Du solltest über deine Arbeitszeiten genaue Aufzeichnungen führen, sonst verlierst du leicht den Überblick.
Dazu gibt es den AK-Zeitspeicher:
Name: Monat: Jahr:
Datum Arbeitszeitbeginn Arbeitszeitende Pausen Tages-Arbeitszeit
Bei Arbeitszeit und Überstunden gibt es viele Ausnahmen, vor allem im Gastgewerbe und
Handel – Frag die AK! – www.fragdieak.at
ooe.arbeiterkammer.at
(ohne Pausen)
https://www.ak-zeitspeicher.at
Oder mach dir Notizen in Form einer Tabelle:
Meine Arbeitszeiten
Arbeitspausen
Nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit hast du Anspruch auf 30 Minuten ununterbrochene Arbeitspause.
Innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn hast du Anspruch auf zwölf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.
Als Lehrling hast du grundsätzlich Anspruch auf zwei aufeinander folgende freie Tage pro Woche, wovon einer
der Sonntag sein muss, ab spätestens Samstag 13 Uhr (Wochenfreizeit). Solltest du am Samstag arbeiten
müssen, ist der folgende Montag arbeitsfrei (außer du musst in die Berufsschule).