Glasuren geben einem Tonstück ein farbiges Erscheinungsbild und schützen
dessen Oberfläche indem sich eine dünne Glasurschicht während des Brandes
mit dem Tonscherben unlösbar verbindet. Das Tonstück sollte zuvor jedoch
bereits mit einem Roh-/Schrühbrand vorgebrannte worden sein, um eine gute
Haftung der Glasur beim Auftrag zu ermöglichen.
Grundsätzlich können Glasuren nach ihrem Oberflächenerscheinungsbild nach
dem Brand in Glanzglasuren, Effektglasuren und Mattglasuren grob unterteilt
werden.
Glanzglasuren sind meist einfarbige Glasuren mit einer glänzenden Oberfläche.
Sie sind zumeist mit Farbkörpern eingefärbt. Die Farbe der auftragsfertigen
Glasur liefert oft bereits einen Ausblick auf die Farbe der ausgebrannten Glasur.
Effektglasuren bilden ein interessantes Farbenspiel und/oder Farbeffekte nach
dem Brand aus. Diese werden durch einen chemischen Prozesses während des
Brandes erreicht, bei dem die Rohstoffe der Glasur, wie Oxide, Sulfate udgl.,
untereinander chemisch reagieren.
Mattglasuren besitzen nach dem Brand ein seidenmattes bis mattes Erscheinungsbild
und sind in ihrer Rezeptur mit Farbkörper eingefärbt oder ebenfalls
aus verschiedenen Rohstoffen aufgebaut.
Eine weitere Einteilung von Glasuren erfolgt nach deren Brenntemperatur in
Raku-, Steingut- und Steinzeugglasuren sowie in Porzellanglasuren.
Erklärungen zu Gefahrenhinweisen siehe Kapitel Rohstoffe Seite 8-9.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Mischungsanleitung von Glasuren in Pulverform
Je nach Auftragstechnik (Pinseln, Schütten, Tauchen oder Spritzen) ist die erforderliche
Konsistenz unterschiedlich. Daher die benötigte Wassermenge
entsprechend
der unten angeführten Aufstellung vorbereiten, eventuell benötigte
Hilfsmittel ins Wasser einrühren und auflösen. Erst danach unter ständigem
Rühren das Glasurpulver zuführen und homogen aufrühren. Die angerührte
Glasur soll am besten für mindesten 2-3 Stunden weiter ruhen, damit alle Inhaltsstoff
genug Zeiten haben sich auf zu lösen. Vor Verwendung die Glasur
durch ein 60er- oder 80er-Sieb sieben.
Die nachfolgenden Mengenangaben beziehen sich immer auf eine Einheit des
anzumischenden Pulvers (wie 1 kg, 500 g, …). Sie gelten grundlegend, aber
der Wasserbedarf einzelner Glasuren kann davon auch stärker abweichen. Verflüssigte
Hilfsmittel müssen als Wassermenge gerechnet werden.
Auftrag von Steingut-Glasuren:
Auftrag mit Pinsel: 50-65% Wasser mit inkl. 5-8% Glasurleim KUR 5.
Auftrag durch Schütten/Tauchen: 60-80% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel
KUR 1. Für bessere Haftung zirka 3-5% Glasurleim KUR 5 hinzu geben.
Auftrag durch Spritzen: 70-90% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1.
Auftrag von Steinzeug-Glasuren:
Auftrag mit Pinsel: 65-75% Wasser mit inkl. 5-8% Glasurleim KUR 5.
Auftrag durch Schütten/Tauchen: 70-90% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel
KUR 1. Für bessere Haftung zirka 3-5% Glasurleim KUR 5 hinzu geben.
Auftrag durch Spritzen: 80-100% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1.
1. erforderliche Wassermenge
abmessen/abwiegen
2. Hilfsmittel in Wasser einrühren
3. Pulver unter ständigem
Rühren zugeben
Bleifreie Glasuren sind technisch bleifrei, also in der Rezeptur ist kein Blei
enthalten, jedoch kann Blei in Form von Verunreinigungen in Rohstoffen vorkommen.
Ebenso können als gefährlich eingestufte Rohstoffe im Glasurrezept
in größeren Mengen, d.h. über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert,
vorkommen und sie sind dementsprechend auf der Verpackung gekennzeichnet.
Unterhalb des Grenzwertes müssen diese Stoffe nicht angeführt und gekennzeichnet
werden. Die Gefahrstoffkennzeichnung am Etikett des Produktes
gibt nur Auskunft über einen sicheren Umgang mit der Glasur vor dem Brand,
sagt jedoch direkt nichts über die Verwendung für Ess- und Trinkgeschirr einer
fertig gebrannten Keramik aus.
Bei kennzeichnungsfreien Glasuren kann es durch eine chemische Reaktionen
während des Brennprozesses, durch enthaltenes Blei, Cadmium und deren
Verunreinigungen in der Glasur sowie durch Abdampfung von gemeinsam im
Brennofen gebrannten Tonstücken mit bleihältiger Glasur auf bleifrei glasierte
Werkstücke zu einer Löslichkeit von gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen aus
der fertig gebrannte Glasuren kommen. Grundsätzlich sollten alle Glasuren die
Blei als Rezepturbestandteil beinhalten und/oder eine metallische Oberfläche
nach dem Ausbrand aufweisen, nicht für Ess- und Trinkgeschirr verwendet werden
da sie nicht säure- und laugenbeständig sind. Ebenso eignen sich auch
jene Glasuren nicht, die eine raue Oberfläche aufweisen. Für einen gewerblichen
Verkauf von glasierter Keramik empfehlen wir die Löslichkeit in einem
Labor prüfen zu lassen.
Die Grenzwerte zur Abgabe von Blei und Cadmium aus einer gebrannten Glasur
einer Bedarfskeramik, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kann, werden
in DIN 51032 bestimmt.
Gefahrstoffe und Verwendung für Ess- und Trinkgeschirr
4. angerührte Glasur ruhen
lassen
5. Glasur vor
Verwendung sieben
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