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170968_my future 2017

Die Arbeiterkammer – Deine Ansprechpartnerin bei Fragen zur Arbeitswelt Wenn du im Berufsleben stehst, werden viele Fragen auftauchen. Verbinde die Aussagen in den Sprechblasen mit den passenden Begriffen. Du solltest die Begriffe kennen, damit du deine Rechte in der Arbeitswelt wahrnehmen kannst. Pro Sprechblase sind mehrere Zuordnungen möglich. Kollektivvertrag Die Kollektivverträge werden jährlich von den Gewerkschaften mit den Interessenvertretungen der Arbeitgeber/-innen verhandelt. Sie regeln z.B. die Mindesthöhe des Entgelts (Lohn bzw. Gehalt), das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ooe.arbeiterkammer.at und Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit und -bedingungen. In Österreich gibt es etwa 800 verschiedene Kollektivverträge. Sozialversicherung Dein/deine Arbeitgeber/-in muss dich bereits vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden. Nur dann hast du eine Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Zu Arbeitsbeginn und -ende musst du von deinem/deiner Arbeitgeber/-in eine Kopie der An- bzw. Abmeldung bei der Sozialversicherung erhalten. Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hast du Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub, den du möglichst zeitig mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin vereinbaren musst. Da der Urlaub der Erholung dient, solltest du ihn pro Jahr verbrauchen. Abgegolten darf er nicht werden. Nur am Ende des Arbeitsverhältnisses müssen offene Urlaubstage ausbezahlt werden (= Urlaubsersatzleistung). Betriebsrat Der Betriebsrat ist eine gewählte Vertretung aller Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen. Betriebsräte/-innen sind bei Problemen im Arbeitsleben die ersten Ansprechpartner/ -innen vor Ort und sorgen z. B. dafür, dass der Kollektivvertrag eingehalten wird, keine ungerechtfertigten Kündigungen vorgenommen werden und Einsparungen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten passieren. „Mein Vorgesetzter schimpft mich immer wieder lautstark. Meine Freundin hat mir geraten, mich an meine Interessenvertretung „Normal arbeite ich von 8-17 Uhr. Häufig bittet mich der Chef, länger zu bleiben.“ „Kommenden August möchte ich unbedingt mit meinen Freunden ans Meer fahren. Hoffentlich gibt mir mein Chef frei.“ zu wenden.“ „Ich arbeite nun seit drei Wochen in der neuen Firma und habe noch immer keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun habe ich Angst, dass ich für diesen Zeitraum keinen Lohn ausbezahlt bekomme.“


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