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61 59 Sprechblasen wahrnehmen Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in auf Grundlage des Arbeitsrechts. Der/Die Arbeitnehmer/-in verpflichtet sich zur Erbringung der Arbeitsleistung, der/die Arbeitgeber/-in zur Bezahlung des Lohnes oder Gehalts. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist gültig, allerdings muss der/die Arbeitnehmer/-in dann einen Dienstzettel bekommen, in dem die Höhe des Entgeltes, der anzuwendende Kollektivvertrag, die vereinbarte Arbeitszeit und andere wichtige Punkte niederzuschreiben sind. Arbeitszeit und Überstunden Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind für unter 18-Jährige nicht erlaubt. Wenn du allerdings Überstunden leistest, müssen diese mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent bezahlt werden. Überstunden liegen vor, wenn die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche überschritten wird. Dabei gilt grundsätzlich: Maximal zwei am Tag, fünf in der Woche. Achtung: Bei den Arbeitszeitregelungen gibt es viele Ausnahmen. Brutto/Netto Unter Bruttobezug wird der Gesamtbetrag aller Ansprüche verstanden (wie z.B. Grundlohn/-gehalt, Überstunden, Reisekosten, Sonderzahlungen, …), die aus einem Dienstverhältnis entstehen. Vom Bruttobezug werden dann Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen. Das ergibt den Nettobezug. Arbeiterkammer und Gewerkschaft Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit den Gewerkschaften die Interessen der rund drei Millionen Arbeitnehmer/-innen und der Konsumenten/-innen in Österreich. Als Arbeitnehmer/-in ist man automatisch Mitglied bei der Arbeiterkammer. Der Gewerkschaft kann man freiwillig beitreten. Was macht die AK? Die Experten/-innen der Arbeiterkammer sind für dich da. Sie beraten dich kostenlos, wenn du Fragen hast oder wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt. Die Arbeiterkammer hilft, dass alle Arbeiternehmer/-innen ihr Recht bekommen. Oft zieht sie auch vor Gericht und erstreitet die Rechte für ihre Mitglieder. Auch wenn es um Konsumentenrechte geht, kannst du dich an die AK wenden. TIPP: Video „Frag die AK“ „Auf meinem Konto ist viel weniger Geld angekommen als ich mit meiner Chefin tatsächlich vereinbart habe. Sie hat mir daraufhin erklärt, ich muss jeden Monat Steuern und Beiträge für meine Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.“ „Ich habe heute eine Zusage von einer Firma bekommen. Im September kann ich als Lehrling anfangen. Bevor ich aber den Lehrvertrag unterschreibe, habe ich einige Fragen zu meinen Rechten. Wohin soll ich mich wenden?“ „Ich habe mir den Fuß gebrochen und bin froh, krankenversichert zu sein. Mit dem Liegegips hätte ich nicht eine einzige Stunde in der Werkstatt stehen können.“ „Ich bekomme nur ein Gehalt von 750 Euro für eine Vollzeitstelle als Einzelhandelskauffrau. Ich bin mir nicht sicher, ob das genug ist.“


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