SICHERHEIT IM BETRIEB
BAUKOORDINATION
Unsere Leistungen für Sie als Baukoordinator
gemäß § 5 BauKG:
• Kontrolle ob zusätzliche Gefährdungen gegeben
sind, sowie die zeitgerechte Realisierung der
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
• Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung
und des SiGe-Plans vor Ort
• Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der
Gefahrenverhütung auf der Baustelle
• Organisation und Durchführung der
Sicherheitsbesprechung auf der Baustelle inkl.
Bericht
Unsere Leistungen für Sie als Planungskoordinator
gemäß § 4 BauKG:
• Vorankündigung – schriftlich an das
Arbeitsinspektorat
• Erstellung des SiGe-Plans und Unterlagen für
spätere Arbeiten
FEUERLÖSCHER
Brandklassen nach Norm
Arten von Feuerlöschern Feste, glutbildende
Beratung und Berechnung nach TRVB 124F jederzeit auf Anfrage möglich!
Tel.: + 43 (0) 2626/5870 | office@heiss.at | www.heiss.at 231
Stoffe
Flüssige oder flüssig
werdende Stoffe
Gasförmige Stoffe,
auch unter Druck
Speisefettbrände,
Speiseölbrände
Pulverlöscher
Kohlendioxid-Löscher
Schaumlöscher
Fettbrandlöscher
Wasserlöscher
Bei uns erhalten Sie verschiedene Feuerlöschertypen für jeden Anwendungsbereich,
sowie das notwendige Zubehör wie z.B. Einstellschutzkasten und vieles mehr.
Um die Sicherheit in Ihrem Betrieb aufrecht zu erhalten, bieten wir auch
regelmäßige Überprüfungen gemäß § 13 Abs. 2 AStV ihrer Feuerlöscher an.
ABS Arbeits-Bewertungs-Skala
ADR Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
AM-VO Arbeitsmittelverordnung
ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
AStV Arbeitsstättenverordnung
AWG Abfallwirtschaftsgesetz
BauKG Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Dok-VO Dokumentationsverordnung
ESV Elektroschutzverordnung
GewO Gewerbeordnung
GGBG Gefahrgutbeförderungsgesetz
MAK maximale Arbeitsplatzkonzentration
MSchG Mutterschutzgesetz
MSV Maschinensicherheitsverordnung
SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
TRVB technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz
VEXAT Verordnung explosionsfähige Athmosphären
VO Verordnung