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P151172_Keramikkatalog_2015

Allgemeine Informationen Glasuren geben einem Tonstück ein farbiges Erscheinungsbild und schützen dessen Oberfl äche indem sich eine dünne Glasurschicht während des Brandes mit dem Tonscherben unlösbar verbindet. Das Tonstück sollte zuvor jedoch bereits mit einem Roh-/Schrühbrand vorgebrannte worden sein, um eine gute Haftung der Glasur beim Auftrag zu ermöglichen. Grundsätzlich können Glasuren nach ihrem Oberfl ächenerscheinungsbild nach dem Brand in Glanzglasuren, Effektglasuren und Mattglasuren grob unterteilt werden. Glanzglasuren sind meist einfarbige Glasuren mit einer glänzenden Oberfl äche. Sie sind zumeist mit Farbkörpern eingefärbt. Die Farbe der auftragsfertigen Glasur liefert oft bereits einen Ausblick auf die Farbe der ausgebrannten Glasur. Effektglasuren bilden ein interessantes Farbenspiel und/oder Farbeffekte nach dem Brand aus. Diese werden durch einen chemischen Prozesses während des Brandes erreicht, bei dem die Rohstoffe der Glasur, wie Oxide, Sulfate udgl., untereinander chemisch reagieren. Mattglasuren besitzen nach dem Brand ein seidenmattes bis mattes Erscheinungsbild und sind in ihrer Rezeptur mit Farbkörper eingefärbt oder ebenfalls aus verschiedenen Rohstoffen aufgebaut. Eine weitere Einteilung von Glasuren erfolgt nach deren Brenntemperatur in Raku-, Steingut- und Steinzeugglasuren sowie in Porzellanglasuren. Allgemeine Informationen Allgemeine Mischungsanleitung von Glasuren in Pulverform Je nach Auftragstechnik (Pinseln, Schütten, Tauchen oder Spritzen) ist die erforderliche Konsistenz unterschiedlich. Daher die benötigte Wassermenge entsprechend der unten angeführten Aufstellung vorbereiten, eventuell benötigte Hilfsmittel ins Wasser einrühren und aufl ösen. Erst danach unter ständigem Rühren das Glasurpulver zuführen und homogen aufrühren. Die angerührte Glasur soll am besten für mindesten 2-3 Stunden weiter ruhen, damit alle Inhaltsstoff genug Zeiten haben sich auf zu lösen. Vor Verwendung die Glasur durch ein 60er- oder 80er-Sieb sieben. Die nachfolgenden Mengenangaben beziehen sich immer auf eine Einheit des anzumischenden Pulvers (wie 1 kg, 500 g, …). Sie gelten grundlegend, aber der Wasserbedarf einzelner Glasuren kann davon auch stärker abweichen. Verfl üssigte Hilfsmittel müssen als Wassermenge gerechnet werden. Auftrag von Steingut-Glasuren: Auftrag mit Pinsel: 50-65% Wasser mit inkl. 5-8% Glasurleim KUR 5. Auftrag durch Schütten/Tauchen: 60-80% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1. Für bessere Haftung zirka 3-5% Glasurleim KUR 5 hinzu geben. Auftrag durch Spritzen: 70-90% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1. Auftrag von Steinzeug-Glasuren: Auftrag mit Pinsel: 65-75% Wasser mit inkl. 5-8% Glasurleim KUR 5. Auftrag durch Schütten/Tauchen: 70-90% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1. Für bessere Haftung zirka 3-5% Glasurleim KUR 5 hinzu geben. Auftrag durch Spritzen: 80-100% Wasser mit inkl. 1-3% Stellmittel KUR 1. Glasuren - Gefahrstoffe und Verwendung für Ess- und Trinkgeschirr Bleifreie Glasuren sind technisch bleifrei, also in der Rezeptur ist kein Blei enthalten, jedoch kann Blei in Form von Verunreinigungen in Rohstoffen vorkommen. Ebenso können als gefährlich eingestufte Rohstoffe im Glasurrezept in größeren Mengen, d.h. über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert, vorkommen und sie sind dementsprechend auf der Verpackung gekennzeichnet. Unterhalb des Grenzwertes müssen diese Stoffe nicht angeführt und gekennzeichnet werden. Die Gefahrstoffkennzeichnung am Etikett des Produktes gibt nur Auskunft über einen sicheren Umgang mit der Glasur vor dem Brand, sagt jedoch direkt nichts über die Verwendung für Ess- und Trinkgeschirr einer fertig gebrannten Keramik aus. Bei kennzeichnungsfreien Glasuren kann es durch eine chemische Reaktionen während des Brennprozesses, durch enthaltenes Blei, Cadmium und deren Verunreinigungen in der Glasur sowie durch Abdampfung von gemeinsam im Brennofen gebrannten Tonstücken mit bleihältiger Glasur auf bleifrei glasierte Werkstücke zu einer Löslichkeit von gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen aus der fertig gebrannte Glasuren kommen. Grundsätzlich sollten alle Glasuren die Blei als Rezepturbestandteil beinhalten und/oder eine metallische Oberfl äche nach dem Ausbrand aufweisen, nicht für Ess- und Trinkgeschirr verwendet werden da sie nicht säure- und laugenbeständig sind. Ebenso eignen sich auch jene Glasuren nicht, die eine raue Oberfl äche aufweisen. Für einen gewerblichen Verkauf von glasierter Keramik empfehlen wir die Löslichkeit in einem Labor prüfen zu lassen. Die Grenzwerte zur Abgabe von Blei und Cadmium aus einer gebrannten Glasur einer Bedarfskeramik, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kann, werden in DIN 51032 bestimmt. T, Toxisch – Glasur mit Grenzwertüberschreitung von Blei und Nickel. Hinweise zur Verarbeitung beachten! Xn, Gesundheitsschädlich – Glasur mit Grenzwertüberschreitung von Kobaltverbindungen, Quarz, … Hinweise zur Verarbeitung beachten! N, Umweltgefährlich – Glasur mit Grenzüberschreitung von Zinkoxid, Kupferoxid, … Hinweise zum Transport und Reste-Entsorgung beachten! 1. erforderliche Wassermenge abmessen/ abwiegen 2. Hilfsmittel in Wasser einrühren 3. Pulver unter ständigem Rühren zugeben 4. angerührte Glasur ruhen lassen 5. Glasur vor Verwendung sieben 88 Glasuren


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