RECHTLICHE GRUNDLAGEN
In Österreich sind Rechte und Pflichten im Berufsleben auf verschiedenen Ebenen geregelt:
(Allgenmeines Bürgerliches Gesetzbuch, Angestelltengesetz,
ooe.arbeiterkammer.at
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Arbeitsvertrag
Betriebsvereinbarung
Kollektivvertrag
Gesetze
Arbeitszeitengesetz, weitere Gesetze)
Auch in der Arbeitswelt regeln Gesetze die Grundlagen. Diese können durch Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen
und Arbeitsverträge verändert werden. Diese Vereinbarungen müssen immer eine Verbesserung für
den/die Arbeitnehmer/-in zur Folge haben.
Den Kollektivvertrag verhandelt die Gewerkschaft für dich mit den Arbeitgebern. Im Kollektivvertrag wird
festgelegt, wie viel Gehalt du mindestens bekommen musst. Außerdem regelt er unter anderem Arbeitszeit,
Überstunden und Kündigungsfristen. Du bekommst z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Zulagen nur, weil
das die Gewerkschaft für dich ausverhandelt hat.
Wichtige Regelungen des Kollektivvertrags für Lehrberufe findest du unter www.lehrberufsabc.at >im Bereich
Lehrlingseinkommen. Suche dort für jene Berufe, die dich interessieren, die Lehrlingseinkommen und die
Arbeitszeit pro Woche.
Vertrag zwischen Arbeitnehmer/-in
und Arbeitgeber/-in
Vertragspartner sind Betriebsrat und
Unternehmersführung
Gültig für die Arbeitnehmer/-innen des
Unternehmens
Vertragspartner sind Gewerkschaften
(vertreten Arbeitnehmer/-innen) und
Wirtschaftskammer
Gültigkeit für eine gesamte Berufsgruppe
Beschlossen durch den Nationalrat
Gültig für alle Arbeitsverhältnisse
Beruf Lehrlingseinkommen Arbeitszeit pro Woche