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DER LEHRVERTRAG
Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt.
Im Lehrvertrag muss festgehalten werden:
Bezeichnung des Lehrberufes
Standort der tatsächlichen Ausbildungsstätte
Daten des Lehrberechtigten, des Lehrlings und dessen gesetzlichen Vertreters
Sozialversicherungsnummer
Name des Ausbildners (Ausbildungsleiters)
Datum des Beginns und des Endes des Lehrverhältnisses
Etwaige Ausbildungsverbundmaßnahmen
Hinweis auf die Höhe der Lehrlingseinkommen
Der Vertrag wird zwischen dir und der/dem Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen. Bist du noch nicht 18
Jahre, muss auch deine gesetzliche Vertreterin oder dein gesetzlicher Vertreter den Lehrvertrag unterschreiben.
Der Lehrvertrag muss binnen drei Wochen nach Beginn deiner Lehre bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden.
Die oder der Lehrberechtigte muss dich darüber informieren.
Es ist ratsam, den Lehrvertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen.
Frag die AK!
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„He Yasmo, ich stehe vor der
Entscheidung Lehre oder Schule.
Was soll ich tun?“
Yasmo: Poetry Slam, Hip Hop, Rap
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