URLAUB
ooe.arbeiterkammer.at
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Du hast Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Jahr, das entspricht 25 Arbeitstagen oder 30 Werktagen. Der
Urlaubsbeginn und die Dauer des Urlaubs muss zwischen dir und deinem Lehrberechtigten abgesprochen
werden. Einseitige Vereinbarungen sind unzulässig.
Solange du dein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, besteht für dich ein Anspruch auf zwölf Werktage
durchgehenden Urlaub in der Sommerzeit, und zwar zwischen 15. Juni und 15. September.
Solltest du während deines Urlaubes länger als drei Tage erkranken, dann ist dein Urlaub unterbrochen und es
zählt als Krankenstand. Dazu brauchst du aber unbedingt eine ärztliche Bestätigung deiner Erkrankung.
Kreuze die richtige Antwort an! Die Lösungen findest du auf der letzten Seite der Mappe.
Leider hast du den Urlaub vom Vorjahr nicht genommen, jetzt ist er verfallen.
r A: Macht eh nix, ich bekomme ja heuer eh wieder fünf Wochen neuen Urlaub.
r B: Das stimmt nicht, Urlaub verjährt erst zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
r C: Urlaub kann gar nicht verfallen.
Was machst du, wenn du im Urlaub krank wirst?
r A: Ich suche einen Arzt auf und melde es meinem Arbeitgeber.
r B: Ist eh mein Urlaub, da muss ich nichts machen.
r C: Abwarten und Tee trinken.
Du hast den Urlaub mit dem Chef schriftlich vereinbart und bereits gebucht. Ohne weitere Angabe sagt der
Chef, dass du nun doch arbeiten musst?
r A: Das muss ich, weil Urlaub gibt’s nur, wenn’s in der Firma wenig Arbeit gibt.
r B: Das darf der Chef nicht, ich kann in Urlaub gehen.
r C: Das ist eh ein Stornogrund, sodass ich den Urlaub nicht zahlen muss.