DIE ARBEITERKAMMER Deine Ansprechpartnerin bei Fragen zur Arbeitswelt
Wenn du im Berufsleben stehst, werden viele Fragen auftauchen. Verbinde die Aussagen in den Sprechblasen
mit den passenden Begriffen. Du solltest die Begriffe kennen, damit du deine Rechte in der Arbeitswelt wahrnehmen
kannst. Pro Sprechblase sind mehrere Zuordnungen möglich.
KOLLEKTIVVERTRAG
Die Kollektivverträge werden jährlich von den
Gewerkschaften mit den Interessenvertretungen
der Arbeitgeber/-innen verhandelt.
Sie regeln z.B. die Mindesthöhe des Entgelts
(Lohn bzw. Gehalt), das Urlaubs- und Weihnachtsgeld
und Bestimmungen bezüglich
Arbeitszeit und -bedingungen. In Österreich
gibt es etwa 800 verschiedene Kollektivverträge.
SOZIALVERSICHERUNG
Dein/deine Arbeitgeber/-in muss dich
bereits vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung
anmelden. Nur dann hast
du eine Kranken-, Unfall-, Pensions- und
Arbeitslosenversicherung. Zu Arbeitsbeginn
und -ende musst du von deinem/deiner
Arbeitgeber/-in eine Kopie der An- bzw. Abmeldung
bei der Sozialversicherung erhalten.
URLAUBSANSPRUCH
Pro Arbeitsjahr hast du Anspruch auf fünf
Wochen bezahlten Urlaub, den du möglichst
zeitig mit deinem Arbeitgeber/deiner
Arbeitgeberin vereinbaren musst. Da der
Urlaub der Erholung dient, solltest du ihn pro
Jahr verbrauchen. Abgegolten darf er nicht
werden. Nur am Ende des Arbeitsverhältnisses
müssen offene Urlaubstage ausbezahlt
werden (= Urlaubsersatzleistung).
BETRIEBSRAT
Der Betriebsrat ist eine gewählte Vertretung
aller Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen.
Betriebsräte/-innen sind bei Problemen im
Arbeitsleben die ersten Ansprechpartner/
-innen vor Ort und sorgen z. B. dafür, dass
der Kollektivvertrag eingehalten wird, keine
ungerechtfertigten Kündigungen vorgenommen
werden und Einsparungen nicht auf
dem Rücken der Beschäftigten passieren.
ooe.arbeiterkammer.at
„Mein Vorgesetzter schimpft
mich immer wieder lautstark.
Meine Freundin hat mir geraten,
mich an meine Interessenvertretung
„Normal arbeite ich von 8-17
Uhr. Häufig bittet mich der
Chef, länger zu bleiben.“
„Kommenden
August möchte ich
unbedingt mit meinen
Freunden ans
Meer fahren. Hoffentlich
gibt mir
mein Chef frei.“
zu wenden.“
„Ich arbeite nun seit drei Wochen in
der neuen Firma und habe noch immer
keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Nun habe ich Angst, dass ich für diesen
Zeitraum keinen Lohn ausbezahlt
bekomme.“