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ARBEITSVERTRAG
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen
Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in auf Grundlage des
Arbeitsrechts. Der/Die Arbeitnehmer/-in verpflichtet sich
zur Erbringung der Arbeitsleistung, der/die Arbeitgeber/-in
zur Bezahlung des Lohnes oder Gehalts. Auch ein mündlich
abgeschlossener Arbeitsvertrag ist gültig, allerdings muss
der/die Arbeitnehmer/-in dann einen Dienstzettel bekommen,
in dem die Höhe des Entgeltes, der anzuwendende
Kollektivvertrag, die vereinbarte Arbeitszeit und andere
wichtige Punkte niederzuschreiben sind.
ARBEITSZEIT UND ÜBERSTUNDEN
Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden
pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind
für unter 18-Jährige nicht erlaubt. Wenn du allerdings
Überstunden leistest, müssen diese mit einem Zuschlag
von mindestens 50 Prozent bezahlt werden. Überstunden
liegen vor, wenn die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro
Tag bzw. 40 Stunden pro Woche überschritten wird. Dabei
gilt grundsätzlich: Maximal zwei am Tag, fünf in der Woche.
Achtung: Bei den Arbeitszeitregelungen gibt es viele
Ausnahmen.
BRUTTO/NETTO
Unter Bruttobezug wird der Gesamtbetrag aller Ansprüche
verstanden (wie z.B. Grundlohn/-gehalt, Überstunden,
Reisekosten, Sonderzahlungen, …), die aus einem Dienstverhältnis
entstehen. Vom Bruttobezug werden dann
Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen. Das ergibt
den Nettobezug.
ARBEITERKAMMER UND GEWERKSCHAFT
Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit den
Gewerkschaften die Interessen der rund drei Millionen
Arbeitnehmer/-innen und der Konsumenten/-innen in
Österreich. Als Arbeitnehmer/-in ist man automatisch
Mitglied bei der Arbeiterkammer. Der Gewerkschaft kann
man freiwillig beitreten.
WAS MACHT DIE AK?
Die Experten/-innen der Arbeiterkammer sind
für dich da. Sie beraten dich kostenlos, wenn du
Fragen hast oder wenn es Probleme am Arbeitsplatz
gibt. Die Arbeiterkammer hilft, dass alle
Arbeiternehmer/-innen ihr Recht bekommen.
Oft zieht sie auch vor Gericht und erstreitet die
Rechte für ihre Mitglieder. Auch
wenn es um Konsumentenrechte
geht, kannst du dich an die AK
wenden.
TIPP: Video „Frag die AK“
„Auf meinem Konto ist viel weniger Geld
angekommen als ich mit meiner Chefin
tatsächlich vereinbart habe. Sie hat mir
daraufhin erklärt, ich muss jeden Monat
Steuern und Beiträge für meine Kranken-,
Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
bezahlen.“
„Ich habe heute eine Zusage von einer
Firma bekommen. Im September kann ich
als Lehrling anfangen. Bevor ich aber den
Lehrvertrag unterschreibe, habe ich einige
Fragen zu meinen Rechten. Wohin soll ich
mich wenden?“
„Ich habe mir den Fuß gebrochen
und bin froh, krankenversichert
zu sein. Mit dem Liegegips
hätte ich nicht eine einzige
Stunde in der Werkstatt stehen
können.“
„Ich bekomme nur ein Gehalt von
750 Euro für eine Vollzeitstelle als
Einzelhandelskauffrau. Ich bin mir
nicht sicher, ob das genug ist.“