1997
Wenn Kartieren mit einer Besitzstörungsklage endet
Als Hanns auszieht, um die Laubwaldrelikte im Gößgraben
zu kartieren, ahnt er nicht, dass seine Reise
mit einer Besitzstörungsklage enden wird. Der erste
Tag verläuft unauffällig. Hanns kartiert meterdicke
Ulmen, Bergahorne und Buchen und dokumentiert
seine Ergebnisse damals noch auf papiernen Aufnahmeblättern.
Am nächsten Tag trifft ein Fax (!) mit
der Androhung einer Besitzstörungsklage ein.
Klaus Eisank erinnert sich: „Ich kenne Hanns und
E.C.O. nun schon 20 Jahre. Wir lachen heute noch
über diese Geschichte. Mit dem Grundeigentümer
war im Vorfeld ein Kartierzeitraum vereinbart worden,
der mit Ende August auslief. Das war in der
Kommunikation zwischen Nationalpark und E.C.O.
verlorengegangen. Schlussendlich konnte die Erhebung
aber erfolgreich umgesetzt werden. Ich wünsche
ihm und E.C.O. jedenfalls weiterhin alles Gute
und freu‘ mich auf weitere gemeinsame Projekte.“
Klaus Eisank
Nationalparkverwaltung
Hohe Tauern Kärnten
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