Pionierleistung: Den Weg in Richtung Inklusion geebnet
Gruppen mit mehr
Personal waren im
Vergleich zu Regelkindergärten
derart
kindgerecht, dass
zahlreiche Eltern
bewusst diese Form
der Betreuung für
ihre Kinder wählten.
„Unsere Kindergärten
haben Kindern
und Eltern lange
Sicherheit und Halt
gegeben und sie
Künftig besuchen alle Kinder den Regelkindergarten im Ort.
gestärkt. Wenn wir Inklusion ernst
nehmen, müssen alle Kinder gemeinsam
aufwachsen, in den Kindergärten
in ihrer Gemeinde und nicht in Parallelstrukturen“,
meint Kindergartenleiterin
Christiane Slama.
Da die Gemeindekindergärten inzwischen
auch Kinder mit Behinderungen
aufnehmen, schließt die Lebenshilfe
mit Juli 2020 den letzten ihrer ehemals
vier Integrationskindergärten und
konzentriert sich nun darauf, Kinder,
Jugendliche und Familien ambulant zu
unterstützen, zu beraten und zu stärken.
Für fünf Kinder geht es im Herbst
im Gemeindekindergarten weiter. Die
anderen wechseln in die Schule.
„Wenn wir Inklusion ernst
nehmen, wachsen alle
Kinder gemeinsam auf.“
Christiane Slama, Kindergartenleiterin
Diskussion: Spannungsfeld Selbstbestimmung –
zwischen Freiheit und Verantwortung
Innsbruck Menschen mit Behinderungen
wird in der UN-Konvention das
Recht auf Selbstbestimmung, gleiche
Wahlmöglichkeiten und Inklusion zugesichert.
Organisationen, die Menschen
mit Behinderungen begleiten, versuchen
diesen Auftrag bestmöglich
umzusetzen. In vielen Leitbildern fi nden
sich Sätze wie „Begleitung in ein
selbstbestimmtes, barrierefreies und
erfülltes Leben“ oder „Selbstständigkeit
vergrößern, Selbstbestimmung
aufbauen“. Obwohl der Begriff „Selbstbestimmung“
so oft verwendet wird,
bleibt er vage. Wer von uns kann
wirklich selbstbestimmt leben? Was
bedeuten Wahlmöglichkeiten, wenn
Konsequenzen nicht zur Gänze eingeschätzt
werden können? Geht mit dem
Recht auf Selbstbestimmung auch die
Pflicht zur Übernahme von Verantwortung
einher? Und wenn jemand
gar keine Verantwortung für sein Handeln
übernehmen kann – gilt dann
trotzdem das Recht auf Selbstbestimmung?
Wie können Organisationen wie
die Lebenshilfe oder die Caritas ihren
Auftrag der Begleitung eines selbstbestimmten
Lebens erfüllen? Gibt es
Grenzen? Wenn ja, wo liegen sie?
Zu einer kritischen Diskussion zwischen
Recht und Philosophie laden
Caritas Bildungszentrum, Lebenshilfe
und die Schule für Sozialberufe am
Donnerstag, 5. November 2020, 19 Uhr
Haus der Begegnung, Innsbruck
Mit: Georg Gasser, Rechtsanwalt
Dora Lisa Pfahl, Disability Forscherin
Monika Rauchberger, Peer-Beraterin
Marianne Schulze, Menschenrechtskonsulentin
Ötztal Bahnhof 1989 eröffnete die
Lebenshilfe ihren vierten Kindergarten
in Tirol. Für Kinder mit Behinderungen
gab es damals nur wenige Angebote.
Im „Integrationskindergarten“ der
Lebenshilfe spielten, lebten und
lernten Kinder mit und ohne Behinderungen
gemeinsam. Die kleinen
Vertraute Kolleg/innen
Kufstein Seit zwei Jahren arbeiten
Klient/innen in der Wäscherei des
Altenwohnheims Zell mit und helfen
den Mitarbeiterinnen dort beim
Zusammenlegen der Wäsche. Mit ihnen
verbringen sie auch die Arbeitspausen
und plaudern gern mit Bewohner/
innen, die ihre Wäsche holen. So sind
sie vielen im Haus vertraut. „Das
Lebenshilfe-Team gehört einfach zum
Haus“, erklärt Wohnheimleiter Werner
Mair und bezeichnet die Zusammenarbeit
als Gewinn für alle.
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