
PowerPal® Palettenregalsystem
LAGERTECHNIK
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Gesetzliche Vorschriften (Auszug)
• An Eckbereichen und Durchfahrten sind Anfahrschutzelemente vorzusehen.
• Endrahmen müssen mind. 500 mm höher sein als die oberste Traversenbene.
• Regaldurchfahrten bzw. Regalüberbauten müssen mit einer Durchfallsicherung (z. B. Spanplatten, Gitterrosten) ausgestattet
Beispiel eines Belastungsschildes, das bei jedem Auftrag mitgeliefert wird.
Tel.: + 43 (0) 2626/5870 | office@heiss.at | www.heiss.at
sein.
• Regaldurchfahrten müssen eine lichte Höhe von mind. 2 m haben bzw. 20 cm höher als der eingesetzte Stapler sein.
• Quer eingelagerte Paletten, die keine Unterstützung in Einlagertiefe besitzen, sind durch Tiefenauflagen, Spanplatten,
Gitterroste oder Stahlpaneele gegen Durchfallen zu sichern.
• Bei Doppelregalen muss der Sicherheitsabstand zwischen den Lagergütern mind. 100 mm betragen. Ansonsten sind
Durchschubsicherungen anzubringen.
• Freistehende Einzelregale sind auf der nicht zu bedienenden Seite gegen das Herabfallen von Ladeeinheiten zu sichern
(z. B. Rückwandgitter), sofern dahinter Personen oder Stapler verkehren.